Artikel 3
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner
Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und
Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen
Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden.
gleichberechtigt ADJ
Durchsetzung <-, ohne pl> SUST f
Beseitigung <-, -en> SUST f
1. Beseitigung:
- arreglo m
2. Beseitigung:
- retirada f
3. Beseitigung (Ermordung):
bestehend ADJ
1. bestehend (geltend):
2. bestehend (existierend):
Abstammung <-, ohne pl> SUST f
1. Abstammung (Herkunft):
- origen m
2. Abstammung (Geschlecht):
- alcurnia f
- linaje m
3. Abstammung BIOL, LING:
- origen m
Anschauung <-, -en> SUST f
1. Anschauung (Vorstellung):
- concepto m
- idea f
2. Anschauung (Ansicht):
- opinión f
- parecer m
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