Artikel 10
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.- Beschränkungen
dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die
Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder
eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen
nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die
Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und
Hilfsorgane tritt.
Fernmeldegeheimnis <-ses, ohne pl> SUST nt JUR
Beschränkung <-, -en> SUST f
- restricción f a
- limitación f a
Bestand2 <-(e)s, -stände> SUST m
1. Bestand (Vorrat):
- existencias f pl en
2. Bestand (Kassenbestand):
3. Bestand (Bibliothek, Museum):
4. Bestand (Forstwirtschaft):
5. Bestand AGR (Vieh):
- cabaña f
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